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Rettungsgasse nicht gebildet: Einsatzfahrt auf der A65 behindert

Auf der A65 behinderte ein Lkw-Fahrer eine Einsatzfahrt, weil er keine Rettungsgasse bildete. Was du wissen musst und welche Strafen drohen.

Redaktion
·
31. Juli 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 2 Wochen

Willkommen zuhause – und bitte: Platz für die Retter!

Es ist eine Situation, die im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden kann: Ein Einsatzfahrzeug rast mit Blaulicht und Martinshorn durch den Stau – und kommt trotzdem nicht durch. Genau das ist am 30. Juli 2026 auf der A65 passiert. Ein Vorfall, der uns alle angeht und an eine der wichtigsten Verkehrsregeln erinnert: die Rettungsgasse.1

Was auf der A65 passiert ist

Gegen 08:15 Uhr am Morgen des 30. Juli 2026 war eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Edenkoben mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person auf der A65. Wegen des Unfallgeschehens und einer Baustelle staute sich der Verkehr. Trotz der deutlich wahrnehmbaren Sondersignale und zusätzlicher Hupzeichen bildete der Fahrer eines Lastkraftwagens keine Rettungsgasse – und behinderte damit die Anfahrt der Einsatzkräfte zum Unfallort erheblich.1

Die Folge: Gegen den Lkw-Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Was auf den ersten Blick wie ein bürokratischer Akt klingt, hat einen ernsthaften Hintergrund – denn jede Sekunde zählt, wenn Menschen in Not sind.1

Die Regel ist eindeutig – und gilt für uns alle

Die Polizei macht es unmissverständlich klar: Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden – nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug bereits sichtbar ist. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen gilt dabei eine einfache Regel: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren nach links, alle anderen nach rechts. Dazwischen entsteht so eine freie Gasse – die Rettungsgasse.1

Klingt simpel, oder? In der Praxis aber passiert es leider immer wieder, dass Autofahrerinnen und Autofahrer zögern, zu spät reagieren oder die Gasse schlicht nicht bilden. Dabei ist die Pflicht zur Rettungsgasse gesetzlich verankert – und das Nichtbeachten hat spürbare Konsequenzen.1

#AchtungRettungsgasse – Das droht bei Verstößen

Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge dadurch behindert, muss laut Polizei mit folgendem rechnen:1

  • Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro
  • Zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Ein Monat Fahrverbot

Das sind keine Kleinigkeiten. Aber noch viel schwerwiegender ist die menschliche Dimension: Jede Verzögerung kann dazu führen, dass Verletzte nicht rechtzeitig medizinisch versorgt werden oder Einsatzkräfte einen Notfall zu spät erreichen. Im schlimmsten Fall kostet das ein Menschenleben.1

Durch den Tag – und immer an die Rettungsgasse denken!

Ob du täglich auf der A65 unterwegs bist oder nur gelegentlich die Autobahn nutzt: Diese Regel betrifft uns alle. Die Polizei appelliert eindringlich an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, bereits beim ersten Stocken des Verkehrs unverzüglich eine Rettungsgasse zu bilden – und diese bis zur vollständigen Auflösung des Staus freizuhalten.1

Stell dir vor, es ist jemand aus deiner Familie, der dort in einem verunglückten Auto sitzt und auf Hilfe wartet. Dann möchtest du, dass der Rettungswagen ohne Umwege durchkommt. Diese Solidarität auf der Straße kostet dich nichts – sie kann aber alles bedeuten.

So geht’s richtig: Kurz zusammengefasst

  1. Bei stockendem Verkehr sofort reagieren – nicht warten, bis das Blaulicht zu sehen ist.
  2. Linke Spur: nach links einordnen.
  3. Alle anderen Spuren: nach rechts einordnen.
  4. Die Gasse freihalten, bis der Stau sich vollständig aufgelöst hat.

Das ist alles. Keine komplizierte Technik, kein großer Aufwand – nur ein bisschen Aufmerksamkeit und Rücksicht. Dafür danken es dir die Einsatzkräfte, die täglich für unsere Sicherheit unterwegs sind. Die Wacher Macher – auf der Straße und dahinter!

Quellen

  1. POL-PDLD: Einsatzfahrt durch fehlende Rettungsgasse behindert – Presseportal


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